10. 02. 2014
Gerät der eigene Arbeitgeber in Insolvenz, so können Arbeitnehmer unter Umständen vom Insolvenzverwalter auf Rückzahlung von Löhnen und Gehältern in Anspruch genommen werden. Diese Gefahr besteht auch dann, wenn ein Arbeitnehmer gemäß seinem Arbeitsvertrag verpflichtet ist, für eine Tochter-/Schwesterfirma zu arbeiten, die Arbeitsleistung erbringt und dafür von der Tochter-/Schwesterfirma seinen Arbeitslohn erhält.
Gerät nun diese Firma in Insolvenz, so sind erhaltene Lohnzahlungen vom Insolvenzverwalter anfechtbar, was bedeutet, dass der Arbeitnehmer diese zurückzahlen muss. Die Anfechtung kann auch gegebenenfalls erst nach Jahren erfolgen, weil dann der Arbeitnehmer zusätzlich noch Zinsen zu tragen hat.
Urteil - Anfechtung von Lohnzahlung durch Insolvenzverwalter