07. 07. 2022
Entgegen der Rechtsprechung der meisten anderen Oberlandesgerichte hat nun das Kammergericht mit einem aktuellen Urteil vom 05.07.2022 (Az.: 6 U 84/21, noch nicht rechtskräftig) einer Gaststättenbetreiberin die im Versicherungsvertrag vereinbarten Leistungen für eine behördlich angeordnete coronabedingte Schließung ihrer Gaststätte zugesprochen. Das Landgericht Berlin hatte zuvor in erster Instanz die Klage noch abgewiesen.