Weiße Wände bei Rückgabe der Wohnung
10.02.2014
Neben der Frage der geschuldeten Schönheitsreparaturen während der Mietdauer ist bei Übergabe/Rückgabe der Wohnung vom Mieter an den Vermieter beim Ende des Mietvertragsverhältnisses stets die Frage erheblich, ob die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben worden ist, anderenfalls kann der Vermieter gegenüber dem Mieter Schadenersatzansprüche geltend machen.
Neben der Frage der geschuldeten Schönheitsreparaturen während der Mietdauer ist bei Übergabe/Rückgabe der Wohnung vom Mieter an den Vermieter beim Ende des Mietvertragsverhältnisses stets die Frage erheblich, ob die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben worden ist, anderenfalls kann der Vermieter gegenüber dem Mieter Schadenersatzansprüche geltend machen. Zwar kann der Mieter während der Mietzeit über Farbgebung und Dekoration frei entscheiden, jedoch hat er bei Rückgabe der Wohnung Rücksicht auf das berechtigte Interesse des Vermieters zu nehmen, die Wohnung in einem solchen Zustand zurückzuerhalten, der eine baldige Weitervermietung ermöglicht.
Wird eine Wohnung also mit übermäßig auffälliger Dekoration und bunten Wänden zurückgegeben, wo sie vom Mieter lediglich weißen Wänden übernommen worden war, stellt dies eine Vertragsverletzung dar und verpflichtet den Mieter zum Schadenersatz.