Rücktritt vom Kaufvertrag beim Abgasskandal

28.10.2016

So wie über die Medien weitere Informationen über den Einsatz der beim Testlauf abgasoptimierenden Software im VW-Konzern bekannt werden, häufen sich auch die Urteile zu diesem Thema.

So wie über die Medien weitere Informationen über den Einsatz der beim Testlauf abgasoptimierenden Software im VW-Konzern bekannt werden, häufen sich auch die Urteile zu diesem Thema. Das LG Krefeld, Urt. v. 14.09.2016, 2 O 72/16 gab dem Käufer Recht und sah den Vertragsrücktritt als begründet an. Das Gericht erachtete es als Mangel, wenn die EURO-5-Abgaswerte nur mit Hilfe einer manipulierenden Software auf dem Prüfstand eingehalten werden kann. Außerdem erachtet das Gericht eine Aufforderung zur Nacherfüllung als entbehrlich, weil sie dem Käufer unzumutbar wäre. Dies ergebe sich in zeitlicher Hinsicht, da nicht absehbar ist, wann der Mangel behoben sein wird, und weil Folgemängel nach dem Softwareupdate nicht ausgeschlossen werden können. Außerdem sei das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört.

RA Scharmach

LG-Krefeld

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