Nutzungsentschädigung bei freiwilligem Auszug aus der Ehewohnung

03.02.2014

Haben Ehegatten z. B. Miteigentum oder ein Wohnungsrecht für die als Ehewohnung genutzte Wohnung und zieht ein Ehepartner im Rahmen der Trennung freiwillig aus dieser Ehewohnung aus und überlässt dem anderen faktisch "das Feld", so kann der weichende Ehepartner von dem in der Wohnung verbliebenen Partner während der Trennungszeit grundsätzlich Nutzungsausfall verlangen. Die Höhe des Anspruchs richtet sich nach Billigkeitsgesichtspunkten, soll jedoch gerade einen Ausgleich dafür schaffen, dass aus dem zuvor gemeinsam genutzten Recht an der Wohnung nur noch der Verbliebene allein die Nutzungen zieht.

Urteil - Nutzungsentschädigung Auszug Ehewohnung

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