05. 12. 2014
Das Bundessozialgericht (BSG) hatte zu entscheiden, ob eine Arbeitnehmerin, die einen Arbeitsvertrag abgeschlossen hatte, diesen jedoch wegen einer vor Arbeitsantritt eingetretenen Arbeitsunfähigkeit tatsächlich nicht am ersten Arbeitstag antreten konnte, für die Zeit ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses bis zu dem Tag ihrer tatsächlichen Beschäftigungsaufnahme einen Anspruch auf Krankengeldleistungen hat.