01. 06. 2015
Das Kammergericht Berlin (Az. 3 Ws 601/14) hatte sich mit der Frage auseinander zu setzen, ob eine Addition von Regelfahrverboten vorzunehmen ist, wenn der Führer eines Kraftfahrzeuges mit einer Handlung tateinheitlich zwei Tatbestände der Bußgeldkatalogverordnung erfüllt, die jeweils ein Regelfahrverbot vorsehen.