22. 03. 2016
Das Oberlandesgericht Frankfurt (Az.: 22 U 39/14) hatte sich mit der Frage zu befassen, welche haftungsrechtlichen Folgen es hat, wenn Motorradfahrer einvernehmlich auf der Landstraße in wechselnder Reihenfolge als Gruppe ohne Einhaltung des Sicherheitsabstandes fahren und es hierbei zu einem Unfall zwischen diesen kommt.