Allerdings müssen sich Eigenheimbesitzer auf eine Änderung des Widerrufsrechts bei Immobilienkrediten einstellen. Die Neuregelung ist Teil des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie, welches der Bundestag im Februar 2016 verabschiedet hat. Es geht dabei um Altverträge der Jahre 2002 bis 2010 mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung.

Ein Widerruf solcher Immobilienkredite war nur noch bis zum 21.06.2017 möglich. Der Bundestag stellt damit den Verbraucherschutz auf den Kopf. Der Gesetzgeber greift in längst bestehende Widerrufsrechte ein. Die einzigen Nutznießer dieser Neuregelung sind die Banken. Tatsächlich geht es in der Angelegenheit um viel Geld – allerdings für beide Seiten. Der „Widerrufsjoker“ wird besonders gern genutzt, um die aktuell niedrigen Zinsen im Wege einer Umschuldung zu nutzen. Es ist also aus Verbrauchersicht Eile geboten.

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