Kann ich meinen Erbteil verkaufen?

Jeder Miterbe kann seinen gesamten Erbteil verkaufen, er kann allerdings nicht über einzelne Gegenstände am Nachlass ohne Zustimmung anderer Miterben verfügen. Verkauft der Miterbe seinen Erbteil, so haben andere Miterben ein Vorkaufsrecht, welches sie innerhalb von 2 Monaten nach dem Bekanntwerden des Verkaufes des Erbteils ausüben müssen.

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