Was ist ein Vermächtnis?
Mit einem Vermächtnis kann der Erbe oder ein Vermächtnisnehmer beschwert werden. So weit vom Erblasser nichts anderes bestimmt wird, ist stets der Erbe mit dem Vermächtnis beschwert. Von einem Vermächtnis spricht man dann, wenn ein Einzelgegenstand des Nachlasses an einen Dritten vermacht werden soll. Der Anspruch auf Erfüllung eines Vermächtnisses verjährt grundsätzlich in drei Jahren, gemessen an dem Zeitpunkt des Anfalls des Vermächtnisses.