Was sind Nachlassverbindlichkeiten?
Nachlassverbindlichkeiten (§ 1967 - 1969 BGB) sind zum Nachlass gehörende Schulden. Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören alle Forderungen, die Dritte gegen über dem Nachlass haben. Unterschieden wird dabei in:
- Erblasserschulden, nämlich Verbindlichkeiten, die der Erblasser zu Lebzeiten eingegangen ist (zum Beispiel Darlehen, Miete usw.) und
Erbfallschulden/Erbschaftsschulden, dies sind Verbindlichkeiten, die auf Grund des Erbfalls und des Todesfalls entstanden sind, beispielsweise Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisansprüche, aber auch die Kosten der Beerdigung usw.
Außerdem können den Nachlass Verwaltungsschulden belasten. Dies sind Verbindlichkeiten, die aus der Verwaltung oder Abwicklung des Nachlasses in der Person des Erben entstehen.
Für die Nachlassverbindlichkeiten haftet der Erbe grundsätzlich persönlich und auch mit seinem Privatvermögen. Sind mehrere Erben vorhanden, so haften sie für die Nachlassverbindlichkeiten im Außenverhältnis als Gesamtschuldner und untereinander in Höhe ihres eigenen jeweiligen Anteils.