Wie wird eine Erbschaft angenommen und wie wird sie ausgeschlagen?

Die Erbschaft wird angenommen, ohne, dass es eines Handelns bedarf. Die Erbschaft geht viel mehr auf den berufenen Erben über. Hat der Erbe die Erbschaft einmal angenommen, kann er sie nicht mehr ausschlagen. Viel mehr gilt die Erbschaft als angenommen, wenn der Erbe die Erbschaft entweder angenommen hat oder die für die Ausschlagung vor geschriebene Frist verstrichen ist.

Der Erbe kann innerhalb einer Frist von 6 Wochen ausschlagen. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Erbe von dem Anfall und dem Grunde der Berufung Kenntnis erlangt (§ 1944 BGB). Ist der Erbe durch ein Testament oder eine andere Verfügung von Todes wegen berufen, beginnt diese Frist nicht vor Bekanntgabe der Verfügung von Todes wegen.

Die Ausschlagung ist vor dem Nachlassgericht zu erklären. Sie kann auch gegenüber einem Notar abgegeben werden.

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