Wer trägt die Kosten einer Vaterschaftsfeststellung?
26.09.2017
Das OLG Frankfurt (Main) kam zu einem salomonischen Ergebnis und legte mit Beschluss vom 20.01.2017 - Az.: 1 WF 182/16 die Kosten eines Gerichtsverfahrens zur Klärung der Abstammung beiden Eltern zu 50% auf, nicht zuletzt mit der Begründung dass die Klärung der Vaterschaft auch im Interesse des gemeinsamen Kindes gelegen habe.
Das OLG Frankfurt (Main) kam zu einem salomonischen Ergebnis und legte mit Beschluss vom 20.01.2017 - Az.: 1 WF 182/16 die Kosten eines Gerichtsverfahrens zur Klärung der Abstammung beiden Eltern zu 50% auf, nicht zuletzt mit der Begründung dass die Klärung der Vaterschaft auch im Interesse des gemeinsamen Kindes gelegen habe.
Dem vorausgegangen war jedoch ein Streit der inzwischen getrennt lebenden Eltern. Beide waren durch eine nicht dauerhafte Beziehung verbunden gewesen. Nach der endgültigen Trennung ging sie schnell eine neue Beziehung ein. Als dann einige Monate später ein Kind auf die Welt kam, war sie sich sicher, dass er der Vater sei und forderte mit Hilfe des Jugendamtes die Anerkennung der Vaterschaft. Er war sich da nicht so sicher und wollte zunächst einen Vaterschaftstest durchführen lassen, dessen Ergebnis abwarten und die Vaterschaft nur anerkennen, wenn das Testergebnis ihn als Vater ausweise. Einen Vaterschaftstest ohne Gericht wollte sie nicht, weshalb es zum Gerichtsverfahren kam.
Das Gericht holte zur Frage der Vaterschaft ein Gutachten ein, welches ihn eindeutig als Vater auswies und er erkannte die Vaterschaft daraufhin an. Das Gerichtsverfahren konnte enden. Doch wer sollte die Kosten des Verfahrens tragen? Während sie sich bestätigt sah, wer der Vater des Kindes sei, war er der Auffassung, es hätte des Gerichtsverfahrens nicht bedurft, wenn sie dem Vaterschaftstest gleich zugestimmt hätte.
Das Familiengericht konnte hier sein Ermessen frei ausüben und hat erst-instanzlich die Kosten dem Kindesvater allein auferlegt. Erst die Beschwerdeinstanz teilte die Kosten auf. Schade ist, dass nun beide Eltern wirtschaftlich verlieren, denn ein außergerichtlicher Vaterschaftstest ist in der Regel viel günstiger als der Kostenanteil von 50% für ein Gerichtsverfahren zur Klärung der Abstammung mit eingeholtem Gutachten.
Rechtsanwalt Malte Dürlich