Abmahnungen des Herrn Thoralf Klabunde über Rechtsanwalt Roger Näbig

25.02.2020

In unserer Kanzlei wurden zwischenzeitlich zwei wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, ausgesprochen durch Herrn Thoralf Klabunde, Immobilienmakler in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Roger Näbig, bearbeitet.

Das erste Verfahren hatte eine Abmahnung vom 10.08.2019 zum Gegenstand, mit der die vermeintlich fehlende Verlinkung auf die EU-Online-Streitbeilegungsplattform auf der Homepage unseres Mandanten gerügt wurde.

Der zweiten hier betreuten Angelegenheit liegt eine Abmahnung vom 03.12.2019 zugrunde, in der es ebenfalls um die vermeintlich fehlende Verlinkung zur EU-Online-Streitbeilegungsplattform ging.

Bezüglich der Abmahnung aus dem Monat August 2019 führte Herr Thoralf Klabunde über Rechtsanwalt Roger Näbig das einstweilige Verfügungsverfahren beim Landgericht Hamburg. Nachdem die einstweilige Verfügung erging, wurde durch uns Widerspruch erhoben und auch hinsichtlich des Rechtsmissbrauchs nach § 8 Abs. 4 UWG vorgetragen. Im Rahmen der Terminierung seitens des Landgerichtes Hamburg wurde dann Herrn Thoralf Klabunde aufgegeben, im Einzelnen darzulegen und glaubhaft zu machen, welche Umsätze er im Jahr 2019 erzielt hat und wie er die Verfahren wegen Verstöße gegen die ODR-Verordnung mit seinem Prozessbevollmächtigten abrechnet. Statt der erwarteten Stellungnahme hierauf, wurde dann der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgenommen.

Sollten Sie auch durch Herrn Thoralf Klabunde über Rechtsanwalt Roger Näbig abgemahnt worden sein, stehen wir Ihnen selbstverständlich gern beratend zur Seite.

 

RA Scharmach

 

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