Erstattung von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfallereignis

07.03.2016

Der Geschädigte eines Verkehrsunfallereignisses kann zur Bezifferung der infolge eines Unfallereignisses an seinem Pkw entstandenen Schäden ein Sachverständigengutachten einholen.

Der Geschädigte eines Verkehrsunfallereignisses kann zur Bezifferung der infolge eines Unfallereignisses an seinem Pkw entstandenen Schäden ein Sachverständigengutachten einholen. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ist zur Erstattung der insoweit anfallenden Sachverständigenkosten verpflichtet. Hierzu wenden die Haftpflichtversicherer jedoch oftmals ein, dass die entstandenen Sachverständigenkosten überhöht seien. Aufgrund dessen wird oftmals nur ein Teil der insgesamt angefallenen Sachverständigenkosten erstattet. Das Amtsgericht Cottbus (Az.: 40 C 190/15) hat seine Rechtsprechung bestätigt, dass der Geschädigte eines Unfallereignisses vor der Beauftragung eines Sachverständigen nicht verpflichtet ist, Marktforschung hinsichtlich der notwendigen und ortsüblichen Sachverständigenkosten zu betreiben. Aufgrund dessen hat das Amtsgericht Cottbus die verklagte Haftpflichtversicherung zum Ausgleich der gesamten Sachverständigenkosten verurteilt.

RA Scharmach

Erstattung von Sachverstaendigenkosten nach einem Verkehrsunfallereignis

Zurück