Diesel-Skandal

08.06.2023

OLG Brandenburg entscheidet über die Haftung der AUDI AG für den seitens der VW AG entwickelten 2-Liter-Dieselmotor EA 189.

 

Die Klägerin nahm die AUDI AG für den in ihrem Q5 verbauten 2-Liter-Dieselmotor der Baureihe EA 189 in Anspruch. Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen, sodass das OLG Brandenburg klären musste, ob klägerseitig ausreichend vorgetragen wurde, um die beklagte AUDI AG im Rahmen des Prozesses zu veranlassen, konkret bezüglich der Abläufe im Konzern, insbesondere hinsichtlich der Frage der Kenntnis des Einsatzes der Abschaltautomatiken vorzutragen. Das OLG Brandenburg betrachtete den klägerischen Vortrag diesbezüglich als ausreichend, sodass damit die sekundäre Darlegungslast der AUDI AG begründet war. Dieser sekundären Darlegungslast ist die Beklagte dann nicht gerecht geworden, da sie lediglich pauschal auf die Produktionsabläufe beim VW-Konzern abstellte und schlicht behauptete, auf die Steuerungssoftware des bei der VW AG entwickelten Motors keinen Zugriff gehabt zu haben. Unter Verweis auf die eigenenaktienrechtlichen Compliance-Regeln im VW-Konzern erachtet das Gericht es als wenig wahrscheinlich, dass der Vorstand wegen der vorhandenen Organisationsstruktur von den Manipulationen keine Kenntnis gehabt hätte. Auch vor dem Hintergrund, dass die AUDI AG das 3-Liter-Dieselaggregat für den Konzern entwickelte, musste auch die AUDI AG ein erhebliches Interesse daran haben, wie es der VW AG gelang, die technischen Probleme zu lösen, um die gesetzlichen Vorgaben zur Einhaltung der Emissionswerte zu erfüllen. Dass es vor diesem Hintergrund keinen Austausch im Konzern gegeben haben soll, erachtet das Gericht als fernliegend und verwies darauf, dass auch Vorstandsmitglieder von einem Unternehmen des Konzerns zum anderen wechselten. Außerdem stellte das OLG Brandenburg auf das Produkt-Strategie-Komitee in den Jahren 2005/2006 des VW-Konzerns ab, im Rahmen dessen die grundsätzliche Entscheidung getroffen wurde, den Dieselmotor vom Typ EA 189 in bestimmten Fahrzeugen der AUDI AG einzubauen, was dann im Jahr 2007 umgesetzt wurde.

An dieser Stelle ist anzumerken, dass es im Rahmen der Entwicklung des 3-Liter-Dieselmotors durch die AUDI AG im Jahr 2007 zur Gründung der Organisationseinheit "Konzern Aggregate-Entwicklung" kam, die den Auftrag hatte, eine marktübergreifende Aggregate-Strategie der VW-Gruppe zu entwickeln und zu verantworten, um dabei die größtmögliche Effizienz durch konzernweite Synergien und optimale Ausnutzung der weltweit zur Verfügung stehenden Ressourcen sicherzustellen. Offenbar hat man sich auf Konzernebene auch bei der Entwicklung des 3-Liter-Dieselmotors abgestimmt.

 

 

RA Scharmach

 

OLG Brandenburg, Urteil vom 11.05.2023, 5 U 26/22

 

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