Was passiert nach dem Widerruf eines Darlehensvertrages?

Wenn Sie den Darlehensvertrag wirksam widerrufen, wird dieser rückabgewickelt. Die wechselseitig ausgetauschten und empfangenen Leistungen müssen zurückgewährt werden.

Demzufolge ist der Darlehensnehmer verpflichtet, der Bank den Nettodarlehensbetrag zurückzuzahlen, welcher mit einem marktüblichen Zinssatz verzinst wird. Die Höhe des marktüblichen Zinssatzes kann der entsprechenden Vergleichsstatistik der Deutschen Bundesbank unter www.bundesbank.de entnommen werden. Im Falle sogen. verbundener Verträge muss der Darlehensnehmer anstelle des marktüblich zu verzinsenden Nettodarlehensbetrages der Bank lediglich die finanzierte Sache bzw. Beteiligung übertragen.

Im Gegenzug ist die Bank verpflichtet, sämtliche bereits geleistete Zahlungen des Darlehensnehmers zurückzugewähren, welche ebenfalls jedoch in Höhe von 2,5 oder 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen sind. Bearbeitungsentgelte und sonstige Kosten dürfen von der Bank nicht beansprucht werden. Daher darf die Bank auch keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, die sonst üblicherweise bei einer vorzeitige Kreditablösung anfällt.

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